auf der Website des NABU-Projektes "Artenschutz am Pilgerweg". Das bereits im Oktober 2012 von Karl-Heinz Jung aus dem Koblenzer Stadtteil Lay gestartete Projekt wurde seit April 2014 auf Beschluss des Landesvorstandes des Naturschutzbundes Rheinland-Pfalz als NABU-Projekt fortgeführt. Der NABU begründet die Kooperation wie folgt: "Das Projekt verbindet in eindrucksvoller Weise den religiösen Aspekt des Pilgerns mit der Bewahrung der Schöpfung, einer satzungsgemäßen Aufgabe des NABU Rheinland-Pfalz.
Durch die Länge der Pilgerwege über viele Länder und Regionen wird eine von uns angestrebte Vernetzung von Lebensräumen und Populationen ebenso erreicht, wie die Werbung für den NABU." Karl-Heinz Jung wurde offiziell mit der weiteren Durchführung des Projektes beauftragt. Die Nistkästen sollen alle mit dem NABU-Logo versehen werden.
Auf dieser Website werden aktuelle Ereignisse aus dem Projekt vorgestellt, Baupläne stehen zum Download zur Verfügung und es gibt zahreiche Tipps rund um Fledermausquartiere, Nistkästen oder Insektenhotels. Fragen oder Anregungen zum Projekt sind immer willkommen.
Da sich die Seite noch im Aufbau befindet, werden im Laufe der Zeit neue Beiträge eingestellt und bestehende Seiten ergänzt und aktualisiert. Darüber hinaus schauen wir auch über den Tellerrand unseres Projektes und stellen auch gerne andere Aktive in Sachen Artenschutz mit ihren Ergebnissen vor. Es lohnt sich also, hin und wieder hier zu stöbern.
Gerne berichten wir mit einem Kurzbeitrag über besondere Aktivitäten in Sachen Artenschutz, die wir gerne als Leuchtturmprojekte präsentieren wollen. Wer sein Projekt auch anderen zugängig machen möchte, schicke uns bitte ein paar Fotos (im Querformat) sowie Infos zur Aktivität.
Außerdem möchte wir das Netzwerk vergrößern und alle Artenschützer auf der Website vorstellen. Diese können dann ihre Erfahrungen und Kenntnisse an Interessierte weitergeben und so die Idee des Artenschutzes verbreiten. Wer in die Übersicht aufgenommen werden und Inmöchte, melde sich bei uns mit einen Foto und den zu veröffentlichenden Daten.
In beiden Fällen gilt natürlich: ohne Einverständniserklärung ist eine Veröffentlichung nicht möglich.